AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung der Erdgeschoss - Ferienwohnung "Das Vechtedomizil", Seepark 88, 48529 Nordhorn

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Buchungen und Beherbergungsverträge, die über die Vermietung der Ferienwohnung "Das Vechtedomizil" von Daniel und Nina Joerling, Frankstr. 37, 48531 Nordhorn - im Folgenden „Leistungserbringer“ genannt - abgeschlossen werden.

2. Vertragsabschluss, Sicherheiten, Verjährung

2.1 Ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Leistungserbringer kommt mit der Annahme der Reservierung zustande, die entweder telefonisch oder schriftlich erfolgen kann. Sobald der Leistungserbringer Zeitfenster für den Gast reserviert, ist die Buchung verbindlich. Eine schriftliche Bestätigung der Buchung durch den Leistungserbringer ist optional. Wenn eine dritte Partei im Namen des Gastes bucht, haftet diese gemeinsam mit dem Gast für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Leistungserbringer eine entsprechende Zustimmung des Dritten vorliegt.

2.2 Bei der Reservierung soll der Gast eine geschätzte Ankunftszeit angeben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vertrag auch ohne die Angabe einer Ankunftszeit gültig ist.

2.3 Der Leistungserbringer kann bei Vertragsabschluss die vollständige Zahlung der Miete verlangen. Um den administrativen Aufwand zu minimieren, wird auf eine Aufteilung der Gesamtsumme verzichtet. Bei einer Stornierung durch den Gast 21 Tage vor dem Anreisedatum wird die gesamte Summe erstattet.

2.4 Wenn der Gast nach Ablauf der vereinbarten Zeit in der Unterkunft verbleibt, lehnt der Leistungserbringer eine Vertragsverlängerung ab. Falls der Gast eine Verlängerung des Aufenthalts wünscht und dies rechtzeitig mitteilt, kann der Leistungserbringer einer Verlängerung zustimmen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

2.5 Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, Gäste nach eigenem Ermessen auszuwählen. Insbesondere werden keine Verträge mit Personen geschlossen, die in Abschnitt 5.3 genannten Weltanschauungen vertreten.

2.6 Der Weiterverkauf, die Weitervermietung oder die Weitergabe von gebuchten Unterkünften an Dritte zu erhöhten Preisen ist verboten. Ebenso ist die Übertragung oder der Verkauf des Anspruchs gegen den Leistungserbringer nicht gestattet. Der Leistungserbringer kann die Buchung stornieren, falls der Gast bei der Übertragung oder dem Verkauf falsche Angaben über die Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Die Nutzung der Räumlichkeiten für andere Zwecke als die Beherbergung ist ausdrücklich verboten.

3. Zahlungsbedingungen / Entgelte

3.1 Mit dem Zustandekommen des Beherbergungsvertrages entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte.

3.2 Die Entgelte werden nach der Erbringung der Leistung oder mit dem Zugang der Rechnung fällig. Der Gast ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag unverzüglich und ohne Abzug zu begleichen. Der Leistungserbringer kann aufgelaufene Forderungen jederzeit zur Zahlung fällig stellen und unverzügliche Bezahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Leistungserbringer berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen – derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein/e VerbraucherIn beteiligt ist, 4,2 % über dem Basiszinssatz.

3.3 Die angegebenen Preise sind Bruttogesamtpreise und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Sollten sich Steuer-, Gebühren- oder Abgabensätze ändern oder neue, den Parteien bisher unbekannte Steuern, Gebühren oder Abgaben erhoben werden, behält sich der Leistungserbringer vor, die Preise entsprechend anzupassen.

4. Stornierung / Rücktritt des Gastes (die Leistung des Leistungserbringers wird nicht in Anspruch genommen)

4.1 Wenn der Gast vom Vertrag zurücktritt, muss er dem Leistungserbringer eine pauschale Entschädigung (Stornogebühr) gemäß folgender Staffelung zahlen, sofern nicht individuell anders vereinbart: Bis 21 Tage vor der Anreise ist die Stornierung kostenfrei. Bei Stornierungen bis 20 Tage vor der Anreise sind 100 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Diese Stornobedingungen gelten auch für Online-Buchungen, sofern keine anderen Bedingungen ausdrücklich genannt werden. Der Gast kann nachweisen, dass die pauschalen Kosten nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden sind.

4.2 Der Vertragswert entspricht dem im Beherbergungsvertrag vereinbarten Brutto-Preis. Falls höhere Anzahlungen als die oben genannten Stornogebühren vereinbart oder geleistet wurden, gelten diese als Stornogebühren. Der Leistungserbringer kann jedoch für im Namen des Gastes bei Dritten gebuchte Zusatzleistungen ebenfalls Storno- oder Schadensersatz verlangen.

4.3 Sollten die durch den Rücktritt entstandenen Kosten für den Leistungserbringer nachweislich höher sein als der oben genannte Pauschalbetrag, ist der Gast zur Zahlung dieses Betrags verpflichtet.

4.4 Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um sich beispielsweise gegen den Krankheitsfall abzusichern.

5. Rücktritt des Leistungserbringers

5.1 Falls das Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, kann der Leistungserbringer während dieses Zeitraums ebenfalls vom Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Gäste für die vertraglich gebuchten Räumlichkeiten vorliegen.

5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die der Leistungserbringer gesetzt hat, nicht geleistet, ist der Leistungserbringer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Darüber hinaus kann der Leistungserbringer aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurücktreten – zum Beispiel, wenn höhere Gewalt oder andere Umstände, die nicht vom Leistungserbringer zu vertreten sind, die Vertragserfüllung unmöglich machen; wenn ein Verstoß gegen § 2 Abs. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt; wenn Räumlichkeiten unter irreführenden oder falschen Angaben zu wesentlichen Fakten – wie der Person und dem Alter des Gastes oder dem Zweck – gebucht werden; oder wenn der Leistungserbringer begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Leistungserbringers in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Leistungserbringers zuzurechnen ist. Dies betrifft insbesondere, aber nicht abschließend, Buchungen für: Junggesellenabschiede,  Vertreter menschenverachtender (rassistischer, rechtsextremer, antisemitischer, islamophober usw.) Ideologien, Vertreter homophober, transphober und / oder sexistischer Ideologien.

6. Wohnungsbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

6.1 Die gebuchten Räumlichkeiten stehen dem Gast zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag zur Verfügung. Eine spätere Anreise ist nach vorheriger Absprache möglich. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Falls das Objekt zum angegebenen Zeitpunkt noch nicht bezugsfertig ist, entsteht kein Schadensanspruch. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Gästeservice vor Ort.

6.2 Am vereinbarten Abreisetag müssen die Räumlichkeiten bis spätestens 10:00 Uhr geräumt sein. Danach kann der Leistungserbringer bei verspäteter Räumung der Wohnung bis 13:00 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen; ab 13:00 Uhr sind es 100 %. Das Mietobjekt muss in sauberem Zustand übergeben werden. Müllentsorgung, Reinigung von Küchenzubehör und Geschirr, Entleerung des Kühlschranks sowie Reinigung vom Grill  sind nicht im Preis der Endreinigung enthalten.

6.3 Der Leistungserbringer kann Schadensersatz für Schäden in der Wohnung, nicht vertragsgemäße Nutzung und zusätzlichen Reinigungsaufwand bei ungewöhnlichen oder mutwilligen Verunreinigungen berechnen.

6.4 Gäste, die eigenverschuldet Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Verantwortung gezogen.

7. Haftung des Leistungserbringers

7.1 Gemäß § 536 a Abs. 1 1. Alt. BGB kann der Mieter bei Vertragsschluss vorhandene Mängel neben den Rechten aus § 536 BGB auch Schadensersatz verlangen. Diese verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Leistungserbringers für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird jedoch ausgeschlossen, es sei denn, der Leistungserbringer hat den Mieter arglistig getäuscht oder den Mangel verschwiegen.

7.2 Die Haftung des Leistungserbringers, einschließlich seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Kardinalpflichten, die die Vertragserfüllung ermöglichen, sind hiervon ausgenommen, ebenso die Verletzung von Körper, Leben, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung.

7.3 Der Leistungserbringer haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt oder Naturkatastrophen.

7.4 Bei Störungen oder Mängeln ist der Leistungserbringer bemüht, Abhilfe zu schaffen, sobald er davon erfährt. Der Gast muss dazu beitragen, den Schaden gering zu halten. Außerdem sollte der Gast den Leistungserbringer rechtzeitig auf mögliche außergewöhnlich hohe Schäden hinweisen.

7.5 Dem Gast ist bekannt, dass Leistungserbringer und Reinigungspersonal Ersatzschlüssel für die gemietete Wohnung besitzen.

7.6 Das Mietobjekt verfügt über einen kostenlosen Internetzugang. Der Gast erhält die Zugangsdaten spätestens bei der Ankunft im Objekt. Für Ausfälle des Internetzugangs haftet der Leistungserbringer nicht. Der Mieter stellt den Leistungserbringer von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass während des Aufenthaltes der Internetzugang durch den Mieter oder mitreisende Personen rechtswidrig verwendet wird.

8. Nichtrauchen in den gemieteten Räumlichkeiten

In den gemieteten Räumlichkeiten herrscht absolutes Rauchverbot. Das Mietobjekt ist eine Nichtraucherwohnung, deshalb ist es ist untersagt, in den Räumlichkeiten zu rauchen. Sollte es dennoch zu einer Zuwiderhandlung kommen, hat der Leistungserbringer das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die zusätzlich anfallenden Reinigungskosten sowie eventuelle Umsatzeinbußen aufgrund einer nicht möglichen Vermietung einen Betrag von EUR 200 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag kann höher oder niedriger angesetzt werden, je nachdem, ob der Leistungserbringer einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweisen kann.

9. Haustiere

Das Mitbringen von einem Hund pro Aufenthalt ist grundsätzlich erlaubt. Dieses ist dem Leistungserbringer unverzüglich mitzuteilen (bei der Buchung) und muss durch seine Bestätigung gestattet werden. Die Anzahl von einem Hund darf nicht überschritten werden. Für das Mitbringen eines Hundes berechnen wir eine Pauschale von 7 Euro / Nacht. Die Verwaltung erhebt außerdem eine zusätzliche Gebühr von 20 Euro für die Endreinigung. Das Mitbringen von weiteren Tierarten ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist der Leistungserbringer in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren. Bei Zuwiderhandlung wird ein Betrag von 150,00 € eingefordert. 

10. Weitere Pflichten des Gastes

Der Gast ist zur Einhaltung unserer Hausregeln verpflichtet. Die Hausregeln sind auf der Webseite des Leistungserbringers einsehbar und liegen darüber hinaus in den gemieteten Räumlichkeiten aus. Der Gast hat seine Rechte gemäß der Hausordnung und unter äußerster Schonung der Substanz der Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebes auszuüben.

11. Hausordnung

11.1 Die Ferienwohnung wird vom Leistungserbringer in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Mieter verpflichtet, den Leistungserbringer unverzüglich darüber zu informieren. Der Mieter haftet für Schäden, die er am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen verursacht, wie z. B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder Mobiliar. Dazu gehören auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage). Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und ausschließlich für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen.

11.2 Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung oder Störung des Hausfriedens, sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt beim Leistungserbringer.

11.3 Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen die Hausordnung, wie zum Beispiel dem Feiern einer Party, der Ruhestörung oder der Nutzung des Objekts durch nicht in der Buchung aufgeführte Personen oder mehr Personen als vom Gast angegeben, ein gesondertes Entgelt zu verlangen. 

11.4 Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Leistungserbringer ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen..

12. Benutzung der Stand Up Paddle ( SUP )

Auf Anfrage stellt der Leistungserbringer den Feriengästen kostenlos 2 Stand Up Paddle zur Verfügung. Der Leistungserbringer übernimmt für die Benutzung der Stand Up Paddle keine Haftung, so dass die Benutzung auf eigene Gefahr der Gäste erfolgt. Für die Nutzung  wird kein gesonderter Vertrag zwischen dem Leistungserbringer und Gast geschlossen. Deshalb weisen wir an dieser Stelle auf Punkt 7 dieser AGBs hin.

13. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen soll eine angemessene Regelung getroffen werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Gleiches gilt für offenkundige Vertragslücken.

14.2 Es gilt deutsches Recht.

14.3 Die AGB werden mit der Unterschrift im Check-in Formular zur Kenntnis genommen und bestätigt.



Gerichtsstand: Amtsgericht Nordhorn